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Fragen und Antworten
Hier listen wir Ihnen die häufigsten Fragen zu unserer Plattform – selbstverständlich mit unseren Antworten, die Sie mit einem Klick auf die Frage einblenden können.
Allgemeines
Die Gemeinsam Finanzieren GmbH ist eine Online-Plattform für Crowdinvesting. Dabei können Anleger*innen Nachrangdarlehen an die Projektträger sozial-ökologischer Vorhaben vergeben.
“Crowdfunding” bezeichnet i.d.R. den Oberbegriff für verschiedene Spielarten der Crowd-basierten Finanzierungsformen. Die Gemeinsam Finanzieren GmbH bietet als Form des Crowdfundings zunächst das sogenannte Crowdinvesting an, bei der der Anleger eine Verzinsung auf das Kapital erhält.
Die Gemeinsam Finanzieren GmbH -Plattform vermittelt Nachrangdarlehen an sozial-ökologische Projekte. Spenden an gemeinnützige Initiativen können über die Plattform gemeinschaftscrowd der Volks Treuhand e.V. getätigt werden.
Ihre Darlehensvergabe wird nicht auf der Website der Gemeinsam Finanzieren GmbH angezeigt. Zunächst erhält lediglich die Gemeinsam Finanzieren GmbH als Plattformbetreiber Informationen über Ihre Darlehensvergabe. Bei erfolgreichem Funding werden die relevanten Informationen an den Projektträger weitergeleitet.
Ihnen als Anleger*in entstehen keinerlei Kosten. Die Registrierung und die Darlehensvergabe ist für Sie kostenfrei.
Wenn Sie in ein Projekt investieren oder weitergehende Informationen dazu einsehen möchten, müssen Sie sich einmalig registrieren. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zur Freischaltung Ihres Kontos.
Sie können Ihr Benutzerkonto bei der Gemeinsam Finanzieren GmbH jederzeit löschen. Schreiben Sie uns dazu bitte einfach per E-Mail, Brief oder Fax Ihren Wunsch nach der Auflösung Ihres Benutzerkontos. Sollten Sie noch ein laufendes Darlehen mit ausstehenden Zins- und Tilgungsleistungen besitzen, so ist die Auflösung Ihres Kontos erst nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens möglich.
Die Gemeinsam Finanzieren GmbH ist als Online-Plattform für Crowdfinanzierung lediglich Vermittler und stellt den Kontakt zwischen Projektträgern und interessierten Anleger*innen her. Als Anleger*in treffen Sie dann eine eigenverantwortliche Entscheidung, bei welchen Projekten Sie Ihr Geld anlegen möchten.
Die Volksbank Köln Bonn eG nutzt ihr Netzwerk, um interessante Projekte für die Plattform auszuwählen. Sie schlägt diese dann der von ihr unabhängigen Gemeinsam Finanzieren GmbH vor, die die Gemeinsam Finanzieren GmbH -Plattform betreibt. Die Betreibergesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der portagon GmbH, die die technische Infrastruktur sowie die kaufmännischen Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Wenn Sie mehr über das Unternehmen erfahren wollen, klicken Sie hier.
Eine Anmeldung mit Ihren Login-Daten für das Online-Banking der Volksbank Köln Bonn eG ist auf der Gemeinsam Finanzieren GmbH – Plattform ist leider nicht möglich. Die Gemeinsam Finanzieren GmbH – Plattform wird von der Gemeinsam Finanzieren GmbH , einer von der Volksbank Köln Bonn eG unabhängigen Gesellschaft, betrieben. Mehr Informationen zum Hintergrund finden Sie hier.
Nein, zum jetzigen Zeitpunkt ist das leider nicht möglich.
Das Crowdinvesting
Wenn Sie mit Ihrem Geld Projekte finanzieren wollen, sind Sie bei der Gemeinsam Finanzieren GmbH genau richtig. Die Online-Plattform verbindet Sie mit Unternehmer*innen und deren zukunftsweisenden Ideen. Welche Vorteile wir Ihnen bieten, können Sie hier sich anschauen.
Sie stellen den Projektgesellschaften und Wachstumsunternehmen Ihr Geld auf Grundlage sogenannter qualifiziert nachrangiger Darlehen zur Verfügung, die von der Gemeinsam Finanzieren GmbH vermittelt werden. Dies bedeutet, dass Ihre Forderung im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden darf. Darüber hinaus gilt eine sogenannte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bzw. ein Zahlungsvorbehalt: Ihre Ansprüche aus dem Nachrangdarlehensvertrag können gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (d.h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) herbeiführen würde oder wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein Insolvenzgrund vorliegt.
Als Privatanleger*in können Sie ab einem Betrag von 250 Euro bis maximal 25.000 Euro pro Projekt investieren.
Ja, auch juristische Personen können über die Gemeinsam Finanzieren GmbH Darlehen an Projektträger vergeben. Bitte wählen Sie dazu im Investitionsprozess Ihren Rechtsstatus entsprechend aus oder setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.
Wäre der Mindestanlagebetrag geringer, könnte es passieren, dass beim Berechnen der Zinszahlungen zu Ihrem Nachteil gerundet werden müsste. Um dies auszuschließen, liegt der Mindestanlagebetrag bei 250 Euro.
Die Darlehenskonditionen, wie z. B. Zinssatz, Laufzeit oder Tilgungsart werden allein von den Projektträgern bestimmt. Hierbei unterstützt die Gemeinsam Finanzieren GmbH die Projektträger mit aktuellen Marktbeobachtungen und Expertise.
Die Zinsen erhalten Sie gemäß des im Darlehensvertrag definierten Zahlungsrhythmus. In der Regel erhalten Sie die Zahlungen am Ende des Zinsjahres nachschüssig auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Die Koordination der Auszahlungen übernimmt die Gemeinsam Finanzieren GmbH mit Unterstützung eines Zahlungsdienstleisters für die Projektträgern.
Ja. Die Zinsen aus dem Crowdinvesting unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung müssen Sie auch die Zinsen aus den vergebenen Darlehen angeben. Die Einreichung eines Freistellungsauftrages ist leider nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen.
Eine Einreichung eines Freistellungsauftrags ist leider nicht möglich, da die Gemeinsam Finanzieren GmbH keine Bank ist. Sie erhalten Ihre Zinsen netto, das bedeutet, dass die Steuern direkt von dem Projektträger an das Finanzamt abgeführt werden. Eine Einreichung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist möglich. Hierzu müssen Sie uns einfach das Original per Post zukommen lassen, damit wir davon eine Kopie für unsere Unterlagen erstellen können. Es ist wichtig, dass wir das Original zur Einsicht bei uns vor Ort haben. Anschließend erhalten Sie das Original per Post zurück. Eine NV-Bescheinigung ist maximal für 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit und ohne eine weitere NV-Bescheinigung, müssen wir wieder für Sie Steuern abführen lassen. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie die Zinsen als Kapitalerträge angeben.
Beim Auszahlen der Zinsen, können Verzögerungen von bis zu 5 Tagen auftreten. Dies tritt aufgrund von zahlungstechnischen Prozessen auf. Sollten Sie auch nach 5 Tagen keine Zinsen erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre Kontonummer im System oder nehmen mit uns Kontakt auf.
Nach dem Abschluss des Darlehensvergabeprozesses muss der gewünschte Betrag innerhalb von 3 Werktagen auf das Treuhandkonto überwiesen werden.
Wird der Betrag nicht fristgerecht überwiesen, wird das abgegebene Angebot zur Darlehensvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Darlehensvergabe noch läuft und die gesamte Fundingsumme noch nicht erreicht wurde, besteht die Möglichkeit, neu zu investieren.
Bei einem endfälligen Darlehen erhalten Sie in jedem Jahr der Laufzeit Ihre Zinszahlungen auf den ursprünglichen Darlehensbetrag. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihren Anlagebetrag sowie Ihre letzte Zinszahlung in einer Summe gebündelt zurück.
Bei einem Annuitätendarlehen erhalten Sie über die gesamte Laufzeit jedes Jahr den gleichen Auszahlungsbetrag. Dieser setzt sich aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen. Mit zunehmender Laufzeit steigt dadurch der Tilgungsanteil an. Sie erhalten somit jedes Jahr bereits einen Teil Ihres Anlagebetrages zurück und nicht erst am Ende der Laufzeit. Hierdurch ist der Zinsertrag im Vergleich zu einem endfälligen Darlehen insgesamt etwas niedriger, Sie können allerdings über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.
Bei einem Ratendarlehen erhalten Sie gleichbleibende Tilgungen gleichmäßig über die Laufzeit verteilt (z.B. bei einer 10-jährigen Laufzeit jedes Jahr 10% Tilgung) und jeweils auf den noch ausstehenden Darlehensbetrag Ihre Zinsen. Hierdurch ist der Zinsertrag im Vergleich zu einem endfälligen Darlehen insgesamt etwas niedriger, Sie können aber über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.
Die rechtlichen Grundlagen der Crowdfinanzierung ergeben sich aus dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Das dort verankerte Schwarmfinanzierungsprivileg ermöglicht es Internet-basierten Plattformen wie der Gemeinsam Finanzieren GmbH , Finanzanlagen effizient zu vermitteln, bei dem Projekte bis zu 6 Mio. Euro finanziert werden können. Für solche Finanzanlagen sind keine Anlageprospekte notwendig, die sonst bei Vermögensanlagen und Wertpapieren gesetzlich gefordert sind.
Das Insolvenzverfahren beginnt mit Stellung des Insolvenzantrags beim Amtsgericht. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und das Unternehmen (Schuldner) selbst. Nach Eingang des Antrags prüft das Insolvenzgericht im sog. Insolvenzeröffnungsverfahren u.a., ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Vermögen des Schuldners voraussichtlich ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ist schon letzteres nicht der Fall, wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens „mangels Masse“ abgelehnt. Andernfalls bestellt das Gericht in der Regel einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Gericht kann bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren Maßnahmen zur Sicherung der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger ergreifen, insbesondere dem Schuldner untersagen, über seine Vermögensgegenstände zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot) oder solche Verfügungen unter den Zustimmungsvorbehalt des vorläufigen Insolvenzverwalters stellen, oder aber die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners untersagen. Das Gebot der Gläubigergleichbehandlung betrifft nur die Gläubiger innerhalb einer jeweiligen Rangklasse. Zeigt sich, dass ausreichend Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden ist und der Antrag auch ansonsten zulässig ist, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. In der Regel setzt der vorläufige Insolvenzverwalter seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter fort, sofern nicht ausnahmsweise Eigenverwaltung angeordnet wird. Der Insolvenzverwalter fordert insbesondere die Gläubiger auf, die Forderungen anzumelden. Die Insolvenzordnung legt dabei eine bestimmte Reihenfolge fest, in der die angemeldeten Forderungen zu erfüllen sind. Dabei gilt der Grundsatz, dass zunächst die Forderungen einer bestimmten Klasse erfüllt sein müssen, bevor die nachfolgende Klasse bedient wird. Insbesondere die Gläubiger ungesicherter Forderungen laufen also Gefahr, im Falle einer so genannten einfachen Insolvenzforderung vollständig auszufallen. Forderungen, für die ein Nachrang vereinbart worden ist, werden in aller Regel im Insolvenzverfahren nicht bedient. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger werden im Insolvenzverfahren nur berücksichtigt, wenn das Insolvenzgericht die Nachranggläubiger ausdrücklich zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Je nach Größe der Gesellschaft kann das Insolvenzverfahren mehrere Jahre dauern. Mit Verteilungen aus der Insolvenzmasse ist grundsätzlich erst am Ende des Verfahrens zu rechnen, sofern die betreffende Forderung bedient wird. Exkurs: Eigenverwaltung Das betroffene Unternehmen hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu stellen. In diesem Fall führt der Geschäftsführer das Insolvenzverfahren selbst durch. Es wird allerdings seitens des Gerichts ein Sachverwalter eingesetzt, um die Insolvenz in Eigenverwaltung zu begleiten und zu überwachen.
Zins- und Gewinneinnahmen, die mit Crowdinvesting-Projekten erwirtschaftet werden, müssen versteuert werden, da sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft werden. Im Ertragsfall werden die Kapitalertragssteuer (25 %), der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 bis 9 % auf die Kapitalertragsteuer, je nach Bundesland) fällig. Daraus ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,38 Prozent. Falls Kirchensteuerpflicht besteht, ist diese Gesamtbelastung entsprechend höher. Bei jährlichen Zinseinnahmen in Höhe von 1.000 € muss ein Anleger, der nicht in der Kirche ist, zum Beispiel mit einer Steuerlast von 263,75 € rechnen. Für den privaten Anleger besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Anlage KAP bei der Steuererklärung, sofern durch den Emittenten, wie es bei der Gemeinsam Finanzieren GmbH i.d.R. der Fall ist, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und bei Kirchensteuerpflicht Kirchensteuer einbehalten wurde. Sollte jedoch der Sparerpauschbetrag über 1.602,00 Euro nicht ausgeschöpft sein oder andere Gründe bestehen, dass die einbehaltenen Steuern erstattet werden (Verluste, zu geringes Einkommen, etc.), ist die Angabe in der Einkommensteuer zu prüfen. Auch Darlehensverluste aus Crowdinvesting lassen sich steuerlich geltend machen und mit Erträgen aus anderen Investitionen, wie Zinsen und Gewinnen aus Aktiengeschäften, verrechnen. Das entschied der Bundesfinanzhof am 24. Oktober 2017. Der Gesetzgeber hat allerdings bisher nicht auf die geänderte Rechtsprechung reagiert. Eine geplante Gesetzesänderung mit dem Ziel der Nichtberücksichtigung von Verlusten wurde nicht umgesetzt. Mit Bekanntmachung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder einer Liquidation des Emittenten sollten Sie Ihre Verluste beim Finanzamt geltend machen. Dazu sollten Sie die folgenden Informationen im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen: • Kopie des Darlehensvertrags mit Angabe der Investitionshöhe (erhältlich im geschützten Bereich nach dem Login) • Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) als Bestätigung der geleisteten Investition • Bestätigung über die Eröffnung des – nicht vorläufigen – Insolvenzverfahrens (z.B. durch Abfrage auf www.insolvenzbekanntmachungen.de/, dort: Detailsuche) oder im Falle der bereits erfolgten Liquidation den betreffenden Eintrag aus dem Handelsregister. • Evtl. BFH-Urteil (https://www.bundesfinanzhof.de/content/77-2017) Diese Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Wenden Sie sich bitte bei Fragen zu steuerlichen Themen an Ihren Steuerberater oder an das zuständige Finanzamt.
Fundingprozess und Funktionsweise
Alle Zahlungen der Anleger*innen gehen zunächst direkt auf ein Treuhandkonto. Erst wenn die vorher definierte Fundingschwelle bzw. die gesamte Fundingsumme erreicht ist, kann der Projektträger (ggf. nach einer Prüfung und Freigabe durch einen Treuhänder) über die Gelder verfügen.
Projektträger können Projektgesellschaften oder Wachstumsunternehmen, die bereits die Gründungsphase hinter sich gelassen haben, sein. Die geplanten Projekte können einen sozial-ökologischen Bezug haben und aus den Geschäftsfeldern Bildung & Kultur, Erneuerbare Energien, Ernährung, Nachhaltige Wirtschaft, Soziales & Gesundheit oder Wohnen etc. stammen.
Um eine Crowdfinanzierung für alle Beteiligten wirtschaftlich und sinnvoll auszugestalten, muss der Eigenkapitalbedarf eines Projekts mindestens bei 250.000 Euro liegen. Die Anforderungen darüber hinaus können Sie hier einsehen.
Kommt die für ein Projekt geplante Fundingsumme nicht zusammen, hat der Projektträger einmalig die Möglichkeit, die Angebotsfrist auf einen Angebotszeitraum von maximal 12 Monaten auszudehnen. Sollte auch in diesem Zeitraum die Fundingsumme nicht erreicht werden, werden den Anleger*innen ihre Anlagebeträge wieder ausgezahlt.
Um erfolgreich auf der Gemeinsam Finanzieren GmbH ein Darlehen zu vergeben, suchen Sie sich zunächst ein Projekt aus, das Sie unterstützen möchten. Klicken Sie nun oben rechts auf den blauen „Jetzt online investieren“-Button und durchlaufen den Vergabeprozess bis zum Ende. Den genauen Ablauf finden Sie hier.
Wir von der Gemeinsam Finanzieren GmbH möchten Anleger*innen die Möglichkeit bieten, sich auch mit geringen Anlagebeträgen zu beteiligen. Aus diesem Grund liegt der Mindestbetrag bei nur 250 Euro. Darüberhinausgehende Beträge müssen durch 50 teilbar sein (bspw. 150, 300 oder 4.500 Euro).
Nein, die Bareinzahlung beim Projektträger vor Ort ist ausgeschlossen. Die als Darlehen vergebenen Summen müssen von Ihnen per Überweisungen transferiert werden.
Als reine Online-Plattform kann die Darlehensvergabe auch nur über diese erfolgen.
Mit dem Abschluss des Investitionsprozess durch Klick auf “Jetzt zahlungspflichtig investieren” gilt Ihr Darlehensvertrag als geschlossen. Sie können dann Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger Erklärung, z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail, widerrufen. Danach können Sie leider bis zum Abschluss der Laufzeit nicht von Ihrer Darlehensvergabe zurücktreten.
Um sicherzustellen, dass erst die Gesamtfinanzierung für ein Projekt steht, bevor der Projektträger mit der Umsetzung beginnt, überweisen die Anleger*innen zunächst auf ein externes Treuhandkonto. Erst wenn die Fundingschwelle bzw. die gesamte Fundingsumme zusammengekommen ist, wird diese an den Projektträger ausgezahlt.
Durch das Treuhandkonto und den Treuhänder wird sichergestellt, dass Ihr Geld auch in jedem Fall und ausschließlich an die Projektträger überwiesen wird. Das Treuhandkonto nutzen wir auch, damit Ihr Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank, bei der die Treuhandkonten angelegt sind, von der Darlehensauszahlung nicht betroffen ist. Treuhandkonten können nicht Bestandteil einer Insolvenzmasse sein.
Die deutsche Gesetzgebung sieht sehr strenge Vorschriften bei der Vergabe von Krediten vor. Würden Sie als Privatperson den Projektträgern konventionelle Darlehen gewähren, betrieben Sie Bankgeschäft, was Sie nicht dürfen. Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ist das Betreiben von Bankgeschäften ausgeschlossen und somit überhaupt erst rechtlich möglich.
Daten und Bankverbindung
Alle Datenübertragungen, bspw. die Eingabe Ihrer Daten, wenn Sie auf der Gemeinsam Finanzieren GmbH in ein Projekt investieren möchten, sind stets durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert. Unser SSL-Zertifikat sorgt dafür, dass Ihre Daten mit bis zu 256-bit verschlüsselt sind (auch an der grünen bzw. grün unterlegten Adresszeile in Ihrem Browser zu erkennen). So verhindern wir das Abhören und den Missbrauch Ihrer Daten durch unbefugte Dritte. Trotz aller Bemühungen müssen wir aber darauf hinweisen, dass die Datenübertragung im Internet grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Um eindeutig festzustellen, wem des vergebene Darlehen zuzuordnen ist, erheben wir folgenden Daten: Ihren Namen, Anschrift des Wohnsitzes, Geburtsdatum, Festnetz- oder Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Supportteam auf.
Die Angabe einer Bankverbindung in Ihrem Benutzerkonto ist für alle Ihre Crowdinvestings gültig und aus zwei Gründen wichtig: Einerseits benötigen wir Ihre Bankverbindung, um Ihnen zeitnah die Zinszahlungen und Tilgungsraten aus Ihrem Crowdinvesting zurück zu überweisen, sobald diese fällig werden. Andererseits ist es wichtig, dass Sie den Anlagebetrag für Ihr Crowdinvesting auch ausschließlich von Ihrer angegeben Bankverbindung auf das angegebene Treuhandkonto überweisen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt erfasst wurden. Anlagebeträge, die von einem anderen Konto aus überwiesen werden, können wir leider unter Umständen aus Sicherheitsgründen nicht annehmen und überweisen diese dann zurück.
Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Darlehens eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut. In Kürze werden wir auch Überweisungen aus anderen europäischen Ländern (sog. SEPA-Überweisungen) und entsprechende ausländische Bankverbindungen akzeptieren.
Ja. Der Inhaber der Bankverbindung kann von der Person, die das Darlehen vergibt, abweichen. Wichtig ist, dass Sie als Darlehensgeber wirtschaftlicher Berechtigter der angegeben Bankverbindung sind.
Die Gemeinsam Finanzieren GmbH –Plattform arbeitet für die Treuhandkonten mit der Secupay AG zusammen. Die Plattform hat keinen Einfluss darauf, mit welcher Bank die Secupay AG zusammenarbeitet, um die technische Anforderungen an die Abwicklung für alle ihre Kunden bestmöglich zu gewährleisten. Es ist möglich, dass die Volksbank Köln Bonn eG zukünftig als Treuhand-Dienstleister für die Plattform auftritt.